05 Bewirtungsbeleg


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Dipl.-Betriebswirt (FH)
Dirk Keil
Steuerberater


TAX & CONSULT
Dipl.-Betriebswirt (FH) Dirk Keil
Wirtschaftsberatung Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.
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Bewirtungsbeleg
Aufwendungen für die Bewirtung von Geschäftsfreunden können nur dann als Betriebsausgaben berücksichtigt werden, wenn die Bewirtung aus geschäftlichem Anlass erfolgt und die Aufwendungen angemessen sind. An dem geschäftlichen Anlass ändert sich nichts, wenn auch Arbeitnehmer des bewirtenden Unternehmens teilnehmen.
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